Rettet den Salamander-Wald
Nicht nur im Regenwald wird Natur sinnlos zerstört. Hier bei uns mitten in Deutschland soll der größte Lebensraum der Feuersalamander für eine Deponie vernichtet werden. Noch können wir den Wahnsinn stoppen. Bitte protestieren Sie beim Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und der Reutlinger Oberbürgermeisterin:
AppellAn: Den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und die Oberbürgermeisterin von Reutlingen
„Der artenreiche Waldmeister-Buchenwald bei Reutlingen/Baden-Württemberg mit seinen zahlreichen geschützten Tieren darf nicht unter einer Deponie begraben werden“
Nirgends in Europa fühlt sich der Feuersalamander so zu Hause wie in Deutschland: In einem Waldmeister-Buchenwald bei Reutlingen in Baden-Württemberg lebt die größte Population dieser „besonders geschützten“ Lurche. Das Biosphärengebiet mit seinen Buchen, Eschen und bis zu 200 Jahre alten Eichen ist außerdem die Heimat vieler anderer gefährdeter Waldtiere. Neben Vögeln, Fledermäusen, Reptilien und Steinkrebsen lebt nahe den Quellgewässern auch die Gelbbauchunke, eine in Europa streng geschützte Amphibienart.
Doch diese einzigartige Wildnis mitten in Deutschland soll nun geopfert werden: Die Stadt Reutlingen will den Wald in eine Deponie verwandeln – der Erdaushub eines Tunnelbaus soll den wertvollen Lebensraum und dessen Bewohner unter sich begraben. Hier wird eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen: Für das als besonders schützenswert eingestufte Gebiet liegt noch keine offizielle Baugenehmigung vor. Außerdem gibt es in Reutlingen mindestens vier geeignete Alternativen für die Deponie. Trotzdem hat die Stadt bereits mit den Vorbereitungen und Rodungen begonnen. Tausende obdachlos gewordene Gelbbauchunken und Feuersalamander wurden eimerweise zwangsumgesiedelt.
Die schwerwiegenden ökologischen Schäden werden von den Behörden geflissentlich übersehen. Gutachter und einige lokale Naturschutzverbände behaupten, alles gehe mit rechten Dingen zu.
Aber es gibt Hoffnung: Drei unbestechliche Umweltschützer haben bereits Anzeige erstattet und einen Baustopp erwirkt.
Gemeinsam können wir den Waldmeister-Buchenwald noch retten!
Schreiben Sie an die Regierungschefs von Stadt und Land und fordern Sie den endgültigen Stopp des Bauprojekts im Lebensraum der Amphibien, Reptilien, Vögel und Fledermäuse!
Warum ist das Gebiet so wichtig?
Die Fläche für die Süderweiterung der Erddeponie grenzt unmittelbar an das europarechtlich geschützte FFH-Gebiet „Mittleres Albvorland Reutlingen“ an. Dadurch gelten verschärfte gesetzliche Anforderungen: Die Vorhabensträger müssen mit spezifischen Prüfverfahren und Gutachten belegen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt entstehen.
Neben geschützten Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien und Steinkrebsen leben nahe den Quellgewässern zahlreiche Amphibien, wie die Gelbbauchunke, eine nach FFH-Richtline und Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Biotope, in denen solche Arten leben, dürfen laut Gesetz durch einen Eingriff nicht zerstört werden. Zudem hat Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Gelbbauchunke, da das Bundesland im Verbreitungszentrum dieser Art liegt.
Außerdem kommt der Feuersalamander hier in einer unglaublich hohen Population vor. 2054 Tiere siedelte man im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen in wenigen Tagen um. Biologen vermuten eine für Europa einzigartige Zahl von mehr als 10000 Individuen dieser „besonders geschützten“ Amphibienart. Fachleute sprechen von einem wertvollen Waldmeister-Buchenwald, der reich an Eschen, bis zu 200 Jahre alten Eichen und seltenen Elsbeerbäumen ist und ebenfalls als Lebensraumtyp der FFH-Richtline nach europäischer Norm registriert werden sollte.
Was ist bis jetzt passiert?
Die seit den 70er Jahren von der Stadt Reutlingen betriebene Erddeponie „Saurer Spitz“ gelangte in ihrer derzeitigen Ausdehnung an die Grenze ihrer Aufnahmekapazität. Neue Deponiefläche oder Ausdehnung am alten Standort - das war vor Jahren die Frage. Die Entscheidungen fiel auf eine Süderweiterung, obwohl eine geringe Eignung im Hinblick auf das „Kriterium Natur“ festgestellt wurde.
Bei dem ausgewählten Standort handelt es sich um einen sehr artenreichen Waldmeister-Buchenwald, der in der Vergangenheit gar auf der Nachmeldeliste für eine künftige FFH-Gebietsausweisung stand. Der europäische Schutzstatus wurde dann letztendlich auf Beschluss der Stadt aus „abfallwirtschaftlichen Gründen“ doch nicht durchgesetzt.
Um den ökologisch wertvollen Bereich als Standort für die Erddeponie festlegen zu können, mussten die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR) – Antragsteller und Vorhabenträger der Deponieerweiterung – ein Planungsbüro beauftragen, das die erforderlichen Verfahren, Gutachten und Prüfungen durchführt. Die Bewertung der entsprechenden Fläche und die daraus abgeleiteten Ausgleichsmaßnahmen waren jedoch unzureichend.
Die Population von schätzungsweise mehr als 10.000 Feuersalamandern wurde von dem Gutachter schlichtweg übersehen. Der NABU Reutlingen organisierte zwischen September und Dezember 2012 eine Umsiedlungsaktion mit RANA (Reptilien-Amphibien-Neckar-Alb). Im Rahmen dieser Maßnahme wurden tausende Feuersalamander und streng geschützte Gelbbauchunken in umliegenden Gebieten ausgesetzt. Zwar haben die Naturschutzverbände im Frühjahr 2013 noch eine zweite Umsiedlung durchgeführt, sich jedoch in keinem nennenswerten Maße für eine Verhinderung der Deponieerweiterung engagiert.
Stattdessen forschte eine kleine Gruppe privat organisierter Bürger, nach rechtlichen Lücken in den Beschlüssen der Stadt. Sie erwirkten einen Baustopp beim Landespräsidium Tübingen. Außerdem setzten sie sich sich mit einem der renommiertesten Amphibienspezialisten im Lande in Verbindung. Ebendieser wurde - kurz nach der Kontaktaufnahme durch die Reutlinger Bürger - von der Stadt beauftragt, die mangelhafte Arbeit seines Vorgängers korrigieren.
Als Ausgleichsmaßnahme legte er unter anderem eine Vergrämung der Feuersalamander fest. Das heißt, ihr ursprüngliches Habitat soll unattraktiv gemacht werden. Man hofft darauf, dass die Tiere auf aufgewertete Flächen in der Umgebung ausweichen.
Noch liegt kein Abschlussbericht über den Nutzen der Vergrämungsmethode vor.
Von örtlichen Naturschützern wird jedoch angezweifelt, dass sie zielführend ist: Im geplanten Erweiterungsgebiet fänden sich schon wieder Larven und Laich von Feuersalamandern und vielen weiteren Lurcharten.
Momentan läuft ein Klageverfahren bezüglich der Süderweiterung der Erddeponie. Ob dadurch verhindert werden kann, dass auch die letzten Bauabschnitte gerodet werden, ist noch unklar. Zu dem Stand der Arbeiten werden keinerlei genaue Auskünfte gegeben. Die Bürger sind auf die widersprüchlichen Informationen aus der örtlichen Presse angewiesen. Diese versucht scheinbar vollendete Tatsachen zu schaffen indem sie behauptet, „inzwischen steh(e) der Planfeststellungsbeschluss“. Tatsächlich - wie der TBR Rettet den Regenwald bestätigte – ist das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen: Der Kampf der Naturschützer ist also noch längst nicht verloren!
Gibt es Alternativen?
Ja, bei der Standortsuche nach einer geeigneten Fläche für die Deponie-Erweiterung wurden allein in Reutlingen 14 mögliche Standorte ermittelt. Bei der Standortbewertung wurden die drei Kriterien "Mensch", "Natur" sowie "technische und ökonomische Eignung" betrachtet. Die Süderweiterung war in der Gesamtbewertung unter den 5 am besten geeignetsten Standorten, wobei Andere als besser oder mindestens genauso gut geeignet eingestuft wurden.
Aus der Beurteilung lässt sich entnehmen, dass die „technische und ökonomische Eignung“ besonders wichtig für die Entscheidung war. Da die Investitionskosten für die Süderweiterung als vorteilhaft gering befunden wurden, favorisierte die Stadt diesen Standort und stellte Naturschutzbelange zurück. Auch in den Reihen lokaler Politiker regten sich kritische Stimmen: Die Grünen empfahlen, Aushub zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten auf dem Schinderteich zu nutzen. Etliche Alternativen bieten auch umliegende Gemeinden außerhalb des Landkreises Reutlingen. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit Eningen, Metzingen oder Tübingen hatte viele Befürworter. Auch der BUND in Baden-Württemberg forderte Reutlingen auf, nach einem kleineren und umweltverträglicherem Deponiestandort in Kooperation mit Nachbarkommunen zu suchen.
Was sind die rechtlichen Hintergründe?
Eine offizielle Baugenehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses liegt für das gesamte Vorhaben nicht vor. Die Bürger konnten die Pläne nicht einsehen und sich informieren. Trotzdem wurden schon sämtliche „vorbereitende“ Baumaßnahmen durch die TBR eingeleitet. Dank der Sondergenehmigung des Landratamts Reutlingen konnten bereits Bäume abgeholzt und Tiere vertrieben werden.
Nach Regelungen der FFH-Richtlinie und § 34 BNatSchG unterliegt die Durchführung von Projekten in einem FFH-Gebiet besonderen Beschränkungen und Auflagen. Gleiches gilt in angrenzenden Gebieten sofern die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes besteht. Nach § 34 Abs. 3 BNatSchG darf ein Projekt, das mit erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH- Gebiets verbunden ist, nur durchgeführt werden, wenn es aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist und wenn keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind. Zusätzlich zu den Bestimmungen von § 34 BNatSchG sind hier auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 BNatSchG einzuhalten. Diese umfassen neben dem Tötungsverbot von Tieren auch deren Lebensstättenschutz.
Bei dem Feuersalamander handelt es sich um eine besonders geschützte Art, die bei Vorhaben im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt werden muss. Im vorliegenden Fall ist dies nicht geschehen. Der eingesetzte Gutachter hat die Feuersalamanderpopulation schlichtweg nicht erfasst. Die Eingriffsregelung für besonders geschützte Arten musste von einem zweiten Gutachter nachträglich bearbeitet werden. Dieser stellte ebenfalls fest, dass die Umsiedlung der Tiere, die im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurde, einen Verbotstatbestand auslöst. Die Umsiedlung erfolgte nicht wie laut FFH-Richtlinie vorgegeben an zuvor geschaffen Ersatzhabitate, sondern in umliegende Gebiete.
An: Den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und die Oberbürgermeisterin von Reutlingen
Sehr geehrter Herr Kretschmann, sehr geehrte Frau Bosch,
ich habe erfahren, dass die Stadt Reutlingen derzeit ihre Erddeponie „Saurer Spitz“ hinein in einen ökologisch wertvollen, extrem artenreichen Waldmeister-Buchenwald erweitert. Dieser liegt im Biosphärengebiet Schwäbische Alb und grenzt unmittelbar an ein europäisch geschütztes FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat).
Sowohl der Wald als auch die Kleingewässer im Bereich um die Deponie bieten idealen Lebensraum für seltene und geschützte Vögel, Insekten, Amphibien und Reptilien. Durch Bau-und Betrieb der Anlage muss mit erheblichen Beeinträchtigungen im betroffenen Buchenwald und auch für die angrenzenden Schutzgebiete gerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund ist die geplante Erweiterung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG nicht rechtens. Hier wird festgelegt, dass solch ein Projekt nur durchgeführt werden darf, wenn es aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist und wenn keine zumutbaren Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen vorhanden sind.
Zusätzlich zu den Bestimmungen von § 34 BNatSchG sind hier auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 BNatSchG einzuhalten. Diese Bestimmungen umfassen neben dem Tötungsverbot der Tiere auch deren Lebensstättenschutz.
Deshalb stößt Ihr geplantes Bauvorhaben an diesem Ort bei mir auf großes Unverständnis. Würde ein Bürger wie ich eine geschützte Art stören, verletzen oder töten, würde dies mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Das Bauprojekt gefährdet zahlreiche Tiere mit besonderem Schutzstatus. Dazu gehört der Feuersalamander, dessen Population vor Ort auf mehr als 10.000 Individuen geschätzt wird.
Das Land Baden-Württemberg hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt der europaweit streng geschützten, stark gefährdeten Gelbbauchunke; denn hier liegt das Zentrum ihrer Verbreitung. Das Gebiet für die geplante Deponie-Erweiterung stellt ein wichtiges Habitat für die Unke dar. Fachleute haben bereits vorgeschlagen, den Waldmeister-Buchenwald nach der europäischen FFH-Richtilinie unter Schutz zu stellen.
Die Stadt Reutlingen hat bisher keinen Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht. Damit wurde den Bürgern die Möglichkeit genommen, die Pläne fristgemäß einzusehen. Stattdessen hat das Landratsamt ohne Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen mit einer Sondergenehmigung Fakten geschaffen: Bäume wurden gerodet und Tiere vertrieben.
Ich bitte Sie inständig darum, den Bau sowie alle vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu stoppen und den Lebensraum der geschützten Arten zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen