Indirekte Landnutzungsänderung
Indirekte Landnutzungsänderung beschreibt den Effekt, dass für den Anbau von Energiepflanzen Flächen in Beschlag genommen werden, die bis dahin der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln dienten.
Indirekte Landnutzungsänderung beschreibt den Effekt, dass für den Anbau von Energiepflanzen Flächen in Beschlag genommen werden, die bis dahin der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln dienten. Die Verdrängung hat zur Folge, dass einerseits die Lebensmittelpreise aufgrund des sich verknappenden Angebots steigen und andererseits neue Flächen für die Landwirtschaft erschlossen werden müssen, um den bestehenden Bedarf weiter zu decken.
Das IEEP (Institute for European Environmental Policy) hat errechnet, dass der zusätzliche Bedarf von 15,1 Millionen Tonnen Rohöleinheiten Biotreibstoff bis 2020 (im Vergleich zu 2008) zu einer indirekten Landnutzungsänderung von 4,1 bis 6,9 Millionen Hektar führen würde (eine Fläche knapp größer als Belgien bzw. etwas kleiner als Irland).
In der Praxis werden durch die indirekten Landnutzungsänderungen natürliche Ökosysteme wie Wälder, Savannen und Grasländer vernichtet. Die Abholzung der Vegetation und der Umbruch der Böden setzen gewaltige Mengen an Kohlenstoff frei, die in die Atmosphäre entweichen. Von der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang beauftragte Studien kommen zu dem Ergebnis, dass indirekte Landnutzungsänderungen einen sehr negativen Einfluss auf die Klimabilanz von Biokraftstoffen haben. Biodiesel aus Pflanzenölen wie Palmöl, Raps und Soja setzt mehr Kohlenstoff frei als fossiler Diesel, wenn die indirekten Landnutzungsänderungen berücksichtigt werden. Dies läuft dem Klimaschutz und damit eines der erklärten Ziele der Bioenergie-Politik von Bundesregierung und Europäischer Union, zuwider.
Viele Umweltorganisationen fordern daher, dass die indirekten Landnutzungsänderungen voll auf die Klimabilanz der Biokraftstoffe angerechnet werden müssen. Politik und Industrie versuchen allerdings weiterhin diese verheerenden Resultate auszublenden und die Klimabilanz der Biotreibstoffe mit Rechentricks zu manipulieren. So hat die Europäische Kommission im September 2012 lediglich vorgeschlagen, dass die aus Nahrungsmitteln hergestellten Biotreibstoffe wie das in Deutschland verkaufte E10 ab 2020 nicht mehr von der EU gefördert und stattdessen Biokraftstoffe aus nicht essbaren Pflanzen wie Bäumen oder Pflanzenteilen wie Stroh vierfach auf die Beimischungsziele angerechnet werden sollen. Für die Herstellung letzterer gibt es allerdings bisher keine großtechnischen Verfahren.