Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (Renewable Energy Directive – RED, 2009/28/EG) sieht vor, dass bis 2020 mindestens 10 Prozent des Kraftstoffbedarfs im Verkehrsbereich aus so genannten erneuerbaren Energien stammen müssen.
In der Praxis handelt es sich dabei fast ausschließlich um Biotreibstoffe, die dem fossilen Kraftstoff zugesetzt werden. Neben diesen gesetzlichen Beimischungsquoten existieren auch Steuervergünstigungen und Subventionen für die Produktion des Agrarsprits. Für den Einsatz der so genannten Biotreibstoffe wurde vor allem der Klimaschutz angeführt. Doch wenn die durch ILUC verursachten Treibhausgasemissionen (z.B. durch die Regenwaldrodung für Ölpalmplantagen zur Produktion von Biodiesel) berücksichtigt werden, ergibt sich ein anderes Bild.