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Aktivisten von Rettet den Regenwald tragen ein großes Banner
Die Mehrheit ist gegen TTIP. Demo beim Obama-Besuch in Hannover (© Helmut Treib/ Rettet den Regenwald)
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Regenwald Report 02/2016 · Freihandelsabkommen TTIP und CETA – streng geheim

Bei den Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada bleibt die Demokratie vor der Tür

Der Regenwald Report ist kostenlos und erscheint vierteljährlich, er enthält aktuelle Berichte über Projekte und AktionenEine Zustellung per Post ist nur innerhalb Deutschlands möglich.

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Die Leseräume im Europaparlament in Brüssel und im Berliner Bundeswirtschaftsministerium sind gut bewacht. Die Abgeordneten dürfen dort zur Kenntnis nehmen, was zwischen EU und USA beim TTIP-Abkommen verhandelt wird. Kein Fotoapparat, kein Handy – nur handschriftliche Notizen sind erlaubt. Kein Wort darf nach außen dringen.

Die Antwort, warum die Verhandlungen so streng geheim sind, liefern die Anfang Mai durchgesickerten TTIP-Dokumente: Es geht um Fracking, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, den Abbau des Verbraucher- und Umweltschutzes. Und es wird versucht, das in Europa geltende Vorsorgeprinzip abzuschaffen, das Produkte nur erlaubt, wenn sie für Mensch und Umwelt unschädlich sind.

TTIP steht für Transatlantic Trade and Investment Partnership. Käme dieses Freihandels- und Investitionsabkommen zustande, hätten wir zwischen Europa und den USA den größten Binnenmarkt der Welt. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist das entsprechende Abkommen zwischen der EU und Kanada. Das Ziel dieser Verträge: Mehr Wachstum, kaum noch Zölle, gleiche – wahrscheinlich niedrige – Standards für Handelsware. Egal ob Masthähnchen, Genmais oder Autos.

TTIP ist für Konzerne gedacht, nicht für Verbraucher und Umweltschutz. Zu den umstrittensten Aspekten des gesamten Abkommens gehören die privaten Schiedsgerichte. Mit ihrer Hilfe können Unternehmen in Zukunft alles bekämpfen, was ihnen nicht passt.

Wenn eine Firma im Ausland investiert und sich dort die Gesetze zu ihrem Nachteil ändern – etwa in den Bereichen Natur- und Arbeitsschutz oder Gesundheit – ,dann kann das Unternehmen die Regierung verklagen. Nicht nur wegen verlorener Investitionen, sondern auch für entgangene Profite, die es vielleicht in Zukunft gemacht hätte.

„Dieser Investitionsschutz ist verfassungs- und völkerrechtswidrig“, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß in einem Campact-Video. Deshalb sehen Juristen  private Schiedsgerichte, vor denen Konzerne Staaten verklagen können, als rechtswidrige Paralleljustiz.

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