Bundestagsgutachten: Nationales Verbot von Glyphosat möglich
14.12.2017
Nach Einschätzung von Juristen des Bundestags ist ein nationales Verbot von Glyphosat möglich. Die Auswirkungen von Glyphosat beispielsweise auf die Biodiversität können der Zulassung und Anwendung des Spritzmittels entgegenstehen.
Am 27. November 2017 hat die EU nach über zweijährigem politischem Tauziehen und massivem Lobbydruck der Agrar- und Chemieindustrie das Totalherbizid Glyphosat für weitere fünf Jahre in der Europäischen Union (EU) genehmigt.
Ein nationales Verbot von Glyphosat ist nach Einschätzung der Juristen des Bundestags trotz der EU-Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu diesem Schluss kommt ein 19-seitiges Gutachten des Europa-Referats des Bundestags im Auftrag der Grünen-Fraktion.
„Gemäß der Pflanzenschutzverordnung können spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder bestimmte Auflagen erfordern. Unter diesen Voraussetzungen sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Spritzmitteln, deren Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt worden ist, möglich“, so das Gutachten.
Die Artenvielfalt in Europa geht rapide zurück. Die Hauptgründe liegen insbesondere in der intensiven industrialisierten Landwirtschaft und dem großflächigen Einsatz von Spritzmitteln, die Tieren und Pflanzen keinen Lebensraum lassen und die Umwelt vergiften.
Rettet den Regenwald fordert ein rasches Glyphosatverbot in Deutschland und EU. Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition "Kein Gift in den Garten und auf die Äcker!".
Weitere Informationen:
Rheinische Post, 14. Dez. 2017: Trotz EU-Zulassung - Gutachter halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich
Tagesschau-de, 14. Dez. 2017: Nationales Glyphosat-Verbot ist möglich
Zeit-Online, 14. Dez. 2017: Bundestagsjuristen halten nationales Verbot von Glyphosat für möglich